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  3. Gersthofen: Nach Schimpftiraden per E-Mail: Haftstrafe für Gersthofer

Gersthofen
17.07.2020

Nach Schimpftiraden per E-Mail: Haftstrafe für Gersthofer

Wegen Beleidigung gab‘s eine Bewährungsstrafe.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Immer wieder traktiert ein Gersthofer Menschen mit üblen Beleidigungen. Stellt er das nicht ab, wandert er hinter Gitter. Noch erhielt der Täter Bewährung.

Haarscharf an einem Gefängnisaufenthalt vorbei gekommen ist jetzt ein 30-Jähriger aus Gersthofen, der mehrmals Behördenmitarbeiter per E-Mail aufs Übelste beschimpft und bedroht hat. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Erst im Januar war der Mann zuletzt be-straft worden, weil er eine Gefängnispsychologin beschimpft hatte.

Der eine tut einen Schrei, wenn er unter Druck gerät, der andere rennt durch den Wald, der Dritte isst mengenweise Schokolade. Druckventile des mehrfach vorbestraften Angeklagten waren und sind Beleidigungs- und Bedrohungs-E-Mails. Adressaten waren wiederholt Mitarbeiter des Augsburger Jobcenters. Aber auch der Gerichtsgutachter blieb nicht verschont. „Beamtendrecksschmarotzer“, „Berufsparasit“ oder einfach „Wichser“ lauteten schriftliche Beleidigungen. Beunruhigender: Die Androhung, „den ganzen Laden“ – also die Bundesarbeitsagentur – „abzufackeln“, wenn man weiß, dass der Angeklagte schon als Jugendlicher wegen Brandstiftung verurteilt worden ist.

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