Nach Sex-Urteil: Wo die Kamera überall mitläuft
Nicht nur in der Neusässer Therme wird gefilmt. An welchen Plätzen Videoaufnahmen erlaubt sind – und wo nicht.
Nennen wir ihn Stefan. Stefan ist ein glücklicher Bürger des Landkreises und wohnt in Langweid. Wenn der verheiratete Vater zweier Kinder einkaufen will, fährt er meistens ins benachbarte Gersthofen. Auch die dortige Stadthalle hat es ihm angetan. Seine Kinder besuchen das Neusässer Gymnasium. Was Stefan nur zum Teil weiß: Viele seiner Schritte werden von Kameras verfolgt. Grund genug, Stefan auf einem Rundgang durch den Landkreis zu begleiten.
Bank: Praktischerweise hat Stefan heute frei. Unpraktischerweise hat er kaum noch Bargeld und ändert dies, indem er morgens Geld bei einem Langweider Bankautomaten abhebt. Dass er dabei gefilmt wird – davon geht er aus und hat natürlich Recht. Eine andere Frage lautet, ob die Aufnahmen dabei sofort gelöscht werden. Im Bundesdatenschutzgesetz heißt es dazu allgemein: „Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.“ Übersetzt heißt das: Befindet sich auf den Bildern nichts Brisantes, müssen die Aufnahmen gelöscht werden.
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