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Lindenstraße
19.04.2018

Neubaugebiet ohne Häuser mit kleinem Innenhof

Im Sommer wird an den Hort in Diedorf angebaut. Doch reichen die Plätze auch über das Jahr 2020 hinaus aus?
Foto: Jutta Kaiser-Wiatrek

Proteste der Nachbarn lassen Gemeinderäte ihren Plan ändern. Wer haftet im Falle eines Falles beim Rinderstall?

Der Bebauungsplan an der Lindenstraße und der Rinderstall mit Direktvermarktung dort sind eigentlich ein Garant für eine hohe Bürgerbeteiligung in den Gemeinderatssitzungen in Diedorf. Doch diesmal waren die Gemeinderäte unter sich. Dennoch spielten die Anwohner aus Lettenbach eine wichtige Rolle auf der Sitzung. Ihre Einwendungen waren es nämlich, die am Ende dafür sorgten, dass sich die Gemeinderäte von ihrer Idee der Gartenhofhäuser am südwestlichen Ortsrand von Lettenbach verabschiedeten. Ursprünglich hatte der Vorschlag von Stadtplaner Werner Dehm gelautet, auf dem Gelände der jetzigen Gärtnerei Wörner diese Art von Häusern zu errichten. Sie zeichnen sich durch relativ kleine Grundstücke und gefangene Innenhöfe aus. Unter anderem hatte den Anwohner die Dichte der Bebauung nicht gefallen. Nun kommen an dieser Stelle Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser. Die Änderung verlangt jedoch eine erneute Auslegung des Bebauungsplans, der nun ab Ende Mai wiederum im Rathaus einzusehen ist.

Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, möchte sich der Diedorfer Gemeinderat nun die Verantwortung für mögliche Regresszahlungen im Zusammenhang mit dem Aussiedlerhof teilen. Dazu hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zwar weiterzuverfolgen wie gehabt, ihn jedoch nicht mehr selbst zu genehmigen. Stattdessen wird der Bebauungsplan direkt ans Landratsamt weitergeleitet, die Entscheidung soll dort fallen. Wie berichtet, hat der Gemeinderat wenige Tage zuvor eine Veränderungssperre für den Bereich an der Lindenstraße erlassen, in dem ein Landwirt einen Aussiedlerhof samt Direktvermarktung und Nebengebäuden auf seinem Grund errichten möchte.

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