Neubaugebiet ohne Häuser mit kleinem Innenhof
Proteste der Nachbarn lassen Gemeinderäte ihren Plan ändern. Wer haftet im Falle eines Falles beim Rinderstall?
Der Bebauungsplan an der Lindenstraße und der Rinderstall mit Direktvermarktung dort sind eigentlich ein Garant für eine hohe Bürgerbeteiligung in den Gemeinderatssitzungen in Diedorf. Doch diesmal waren die Gemeinderäte unter sich. Dennoch spielten die Anwohner aus Lettenbach eine wichtige Rolle auf der Sitzung. Ihre Einwendungen waren es nämlich, die am Ende dafür sorgten, dass sich die Gemeinderäte von ihrer Idee der Gartenhofhäuser am südwestlichen Ortsrand von Lettenbach verabschiedeten. Ursprünglich hatte der Vorschlag von Stadtplaner Werner Dehm gelautet, auf dem Gelände der jetzigen Gärtnerei Wörner diese Art von Häusern zu errichten. Sie zeichnen sich durch relativ kleine Grundstücke und gefangene Innenhöfe aus. Unter anderem hatte den Anwohner die Dichte der Bebauung nicht gefallen. Nun kommen an dieser Stelle Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser. Die Änderung verlangt jedoch eine erneute Auslegung des Bebauungsplans, der nun ab Ende Mai wiederum im Rathaus einzusehen ist.
Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, möchte sich der Diedorfer Gemeinderat nun die Verantwortung für mögliche Regresszahlungen im Zusammenhang mit dem Aussiedlerhof teilen. Dazu hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zwar weiterzuverfolgen wie gehabt, ihn jedoch nicht mehr selbst zu genehmigen. Stattdessen wird der Bebauungsplan direkt ans Landratsamt weitergeleitet, die Entscheidung soll dort fallen. Wie berichtet, hat der Gemeinderat wenige Tage zuvor eine Veränderungssperre für den Bereich an der Lindenstraße erlassen, in dem ein Landwirt einen Aussiedlerhof samt Direktvermarktung und Nebengebäuden auf seinem Grund errichten möchte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.