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  3. Gersthofen: Neue Abstandsregeln beim Bauen: Gersthofen wartet erst einmal ab

Gersthofen
12.02.2021

Neue Abstandsregeln beim Bauen: Gersthofen wartet erst einmal ab

Der Kollerhof an der Ecke Kirch- und Ludwig-Hermann-Straße in Gersthofen ist ein Beispiel für bauliche Verdichtrung.
Foto: Gerald Lindner (Archiv)

Plus Bei den neuen Abstandsregeln fürs Bauen gehen die Kommunen unterschiedliche Wege. Weil diese kompliziert sind, will der Gersthofer Bauausschuss erst einmal abwarten.

Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um die Möglichkeiten für Nachverdichtungen zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Seit 1. Februar ist sie in Kraft. Damit verringert sich der Mindestabstand zwischen Neubauten, oder etwa doch nicht? Denn jede Kommune kann für sich entscheiden, wie sie die Abstandsflächenregelung umsetzen will.

Wer bauen möchte, muss einen bestimmten Abstand zum Nachbarn einhalten. Aus gutem Grund, denn die Abstandsflächenregelung soll zum einen dem Brandschutz dienen und zum anderen für das Nachbargrundstück eine ausreichende Belichtung gewährleisten. Der Abstand betrug derzeit die Wandhöhe (kurz: 1H), mindestens müssen es aber drei Meter bis zur Grundstücksgrenze sein. Die Abstandsflächen werden durch die neue Bauordnung generell auf 40 Prozent der Wandhöhe (0,4H) reduziert - in Industriegebieten von 0,25 auf 0,2H, auch ein Teil der Dachhöhe kann je nach Dachneigung mit in den Abstand einfließen - der Mindestabstand von drei Metern bleibt erhalten.

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