Neues Baugebiet: Bekommen Einheimische einen Bonus?
Plus Dinkelscherben plant ein neues Baugebiet. Die Frage ist: Bekommen Einheimische wie in anderen Orten einen Bonus, wenn sie bauen möchten?
Neuer Baugrund ist überall im Landkreis begehrt. Sind die Plätze erst einmal ausgeschrieben, gibt es meist Listen mit Bewerbern. Nur: Wie kann die Gemeinde Einfluss darauf nehmen, wer am Ende bauen darf? Wie lässt sich verhindern, dass Spekulanten die Grundstücke kaufen? Und wie können Einheimische bei der Vergabe bevorzugt werden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich nun der Marktrat. Für die Vergabe gibt es verschiedene Modelle, doch immer wieder kommt es deshalb zu Klagen.
In Ustersbach zum Beispiel einigte man sich auf ein solches Einheimischenmodell. Bei der Vergabe der Plätze im Baugebiet „Am Angerweg“, westlich der Bahnhofstraße sollten junge Familien aus dem Ort bevorzugt werden. Bevorzugt wurden junge Familien unter 35 Jahren mit mindestens einem Kind. Bei gleichen Voraussetzungen musste das Los entscheiden. Auch in der Stadt Königsbrunn setzt man auf dieses Modell. Dort erfolgt die Vergabe der kommunalen Grundstücke nach einem Punktesystem. Bewertet werden die Antworten auf Fragen wie „Wie lange hat der Bewerber in Königsbrunn gewohnt?“ oder „Leben Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt?“. Wer die meisten Punkte gesammelt hat, erhält den Zuschlag für eine Parzelle. Aber ist das überhaupt rechtens?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.