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  3. Neusäß/Adelsried: Mit 300 im Ferrari über die A8 zu fahren "ist absoluter Irrsinn"

Neusäß/Adelsried
04.05.2021

Mit 300 im Ferrari über die A8 zu fahren "ist absoluter Irrsinn"

Bei Tempo 300 landete bei Adelsried dieser Ferrari an der Leitplanke.
Foto: Pansuevia

Plus Ein 47-Jähriger rast in einem Ferrari mit Tempo 300 über die A8, zwischen Neusäß und Adelsried kommt es zum Unfall. Doch welche Regeln gelten bei solchen Geschwindigkeiten auf der Autobahn?

Dieser Unfall erreicht in der Statistik der Polizei einen traurigen Spitzenplatz. Mit mehr als 300 Stundenkilometer raste am Sonntag ein 47-Jähriger auf der A8 zwischen Neusäß und Adelsried, als plötzlich vor ihm ein VW auf die linke Spur wechselte. Der Ferrari-Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Sportwagen, schleuderte gegen die Leitplanke, touchierte einen Lkw und kam dann entgegen der Fahrtrichtung zum Stillstand. Der Sachschaden: 100.000 Euro. "Ein absoluter Irrsinn", sagt Siegfried Hartmann, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord. Ein Irrsinn, der laut Polizei jedoch durchaus erlaubt ist und leider auch keinen Einzelfall darstellt. 

"Raser mit dieser hohen Geschwindigkeit sind zwar die absolute Ausnahme, kommen aber immer wieder auf unseren Straßen vor", sagt Hartmann. Gut erinnern kann er sich noch an einen Vorfall vor ein paar Jahren mit einem Nissan, der mit Tempo 290 über die Straße jagte. Strafbar machen sich diese Fahrer allerdings nicht, sobald sie sich außerhalb einer Geschwindigkeitsbegrenzung Tempolimits befinden. Dies war bei dem Unfall am Sonntag der Fall. "Theoretisch dürfte der Fahrer auch mit 500 Sachen unterwegs sein, sobald er hinter Neusäß außerhalb der Tempo-120-Zone ist." Auch eine Drosslung der Fahrzeuge auf maximal 250 km/h ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben, obwohl einige Hersteller von sich aus die Höchstgeschwindigkeit begrenzen. Ein Autovermieter, der unter anderem neben Ferraris auch Lamborghinis im Portfolio hat, würde seine Fahrzeuge allerdings aus einem anderen Grund niemals drosseln.

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Die Diskussion ist geschlossen.

05.05.2021

@MAJA S.
ich glaube, ein Tempolimit hilft da nicht. Diejenigen, die "rasen" wollen, tun's da trotzdem. Im Vergleich mit dem Ausland und der Verkehrsdichte sind die deutschen Autobahnen mit die sichersten Straßen. Gerade im Schullehrerhaften und rechthaberischen Verhalten vieler deutscher Autofahrer wäre ein Tempolimit fatal, weil dann diese die "Schneller-fahrenden Raser" (mit dann auch unerlaubten Mitteln) zwingen würden, sich an die Begrenzung zu halten. Außerdem gibt es ja nicht mehr viele Strecken auf den Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Ich bin der Meinung, dass man mit der jetzigen Regelung viel aufmerksamer und konzentrierter unterwegs ist. Man müsste viel mehr und intensiver auf die angepasste Geschwindigkeit (Straßenzustand, Verkehrsdichte, Wetter) hinweisen und dies im Fahrunterricht ausgedehnter lehren.

06.05.2021

>> Im Vergleich mit dem Ausland und der Verkehrsdichte sind die deutschen Autobahnen mit die sichersten Straßen. <<

Nein, Autobahnen in Dänemark, GB, Schweden, Frankreich, Schweiz produzieren weniger Verkehrstote je Fahrzeugkilometer.


05.05.2021

Uns - die sich nicht 3 Staranwälte leisten können, würde jetzt "unangepasste Geschwindigkeit" zur Anklage gemacht - nehme ich an?

Hier sucht man einen Caddy - Fahrer - vermutlich als Verursacher und evtl. noch wegen Fahrerflucht - obwohl er das u.U. gar nicht bemerkt hat, was ein Raser hinter ihm für Artistik fabriziert hat?

Solche Leute (die 300 fahren) muss man suchen. Vermutlich wird man die auch - ohne Blitzer-Marathon - auf Straßen mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung und mit deutlich weniger Personalaufwand finden?
So wird auch die beklagte Überstundenzahl unserer Exekutiv-Beamten nicht so überbeansprucht? :-)

05.05.2021

Ja, das ist leider die Krux, dass solche Fahrer (300 km/h schnell)nicht einschätzen können, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug , auch wenn dieses mit 150 oder 180 km/h fährt, diese Geschwindigkeit nicht berücksichtigen können. Ist wahrscheinlich im Rückspiegel nur als kleiner Punkt beim Spurwechsel. erkennbar. Auch sind solche Fahrer meist auch sehr aggressiv unterwegs. Durfte mal einen Porsche im Werk abholen. Der Verkäufer gab mir bei der Übergabe den Rat mit: „fahren sie die erste Zeit sehr vorsichtig und lernen sie das Fahrzeug kennen und versuchen sie es zu beherrschen. Wir möchten Sie nicht, wenns gut ausgeht, nicht gleich zur Reparatur wieder hier sehen.“ Fand ich gut und habs beherzigt.

06.05.2021

Ich möchte meinem Vorredner Peter M. den Spaß am Polemisieren nicht missgönnen. Es ist aber nun mal so, dass Raser keine "Einzelfälle" sind, sondern leider ein sehr häufiges Phänomen.
Mit 200 oder mehr zu rasen ist rücksichtslos, klimaschädlich und verkrampft. Punkt.

05.05.2021

Leider ist der Artikel am Anfang etwas irreführend, wenn es da heißt „dass dies durchaus erlaubt sei“.“ Erlaubt“ wäre es nur dann, wenn der Fahrer das fahrerische Können dazu hätte, die Autobahn auf längere Strecke leer wäre und die Fahrbahnbeschaffenheit es zulässt. In mindestens 2 Fällen was dies hier nicht der Fall.

05.05.2021

Ich finde auch, dass der Artikel höchst unglücklich aufgezogen ist auch die Aussage des befragten Polizeipressesprechers. Es müsste viel deutlicher darauf hingewiesen und herausgestellt werden unter welchen Umständen es überhaupt statthaft ist, diese Höchstgeschwindigkeit zu fahren und nicht nur auf das fehlende generelleTempolimit verweisen. Es besteht ja das Gebot auf Sicht zu fahren zum Beispiel und dann sagte Herr Hartmann auch, dass man ein Auto, das sich mit über 300 km/h nähere u.U. gar nicht wahrnehmen könne. Warum spricht er dann von 'Fahrfehlern' der anderen, wenn sie die Spur wechseln in der überprüften Überzeugung, dass da niemand käme?

Für mich erfüllt es den Straftatbestand des § 315 d StGB, wenn man an einem Wochentag um 19.00 Uhr zwischen Neusäß und Adelsried in dieser Geschwindigkeit unterwegs ist. Die Strecke ist dann nämlich nicht frei. Und das müsste sie sein, eben aus dem genannten Grund, weil andere Verkehrsteilnehmer gar keine Chance haben, das herannahende Fahrzeug wahrzunehmen.

Die Berichterstattung geht tendenziös in die andere Richtung. Der Caddy-Fahrer "zwang" den Ferrari in die Leitplanke. Nein, tat er nicht, er löste lediglich eine scharfe Bremsung aus, die der Ferrari-Fahrer dann nicht beherrschte. Dass dieser Unfall ohne Verletzte oder Tote abging grenzt an ein Wunder. Ich würde den Ferrari-Farher eine Gefängnisstrafe nach § 315 d angedeihen lassen und das entsprchend publik machen. Und dann gehört endlich ein Tempolimit her, damit diesem Wahnsinn ein Ende gesetzt wird.

Es kommen ja bekanntermaßen 'Rennfahrer' aus aller Herren Länder zu uns nach Deutschland, um auf unseren Autobahnen die Sau raus zu lassen.

Ich selbst bin einmal fast zu Tode erschrocken bei einem Manöver solcher Wahnsinniger: Ich fuhr auf die A 8 auf und wechselte weil die rechte Spur völlig frei war auf diese. In dem Moment kommen zwei solche Mini-Schumis hintereinander auf der linken Spur herangerast und der vordere wechselte auf die rechte, um den Hintermann vorbei zu lassen. Dieser konnte unmöglich abgeschätzt haben, mit welcher Geschwindigkeit ich unterwegs war. Ich sah ihn im Rückspiegel auf mich zurasen und im allerletzten Moment, wechselte er zurück auf die linke Spur. Ich musste dann am nächsten Parkplatz raus und erstmal meinen Puls beruhigen, meine Hände zitterten. Das war rücksichtsloses Fortbewegen im Exempel. Und nein, ich habe dafür keinerlei Verständnis. Ab in den Knast mit solchen Brüdern.

05.05.2021

Solche Leute können es sich auch leisten auf eine Rennstrecke zu gehen und dort ihren Macho-Spieltrieb herauszulassen, aber auf einer öffentlichen Straße habe diese Leute nichts zu suchen.
Ich war nie für generelle Tempolimits, aber langsam finde ich es nötig - und ein generelles Limit von 190 Km/h auf unseren gut gefüllten Autobahnen dürfte die "normalen" Fahrer kaum beeinträchtigen?

05.05.2021

@Maja S.
Fakt ist, dass solange nichts passiert, es der Polizei quasi bei keinenm Tempolimit unmöglich ist, etwas gegen solche Fahrer zu unternehmen. Maximal Abstandsverstöße.
Ist wie auf der Landstraße. Wenn man vor einer unübersichltichen Kurve 100 kmh fährt, obwohl aufgrund Sichtfahrgebot nur 80 kmh "erlaubt" wären, erhält man kein Bußgeld, weil man nicht mehr als 100 kmh gefahren ist. Wenn es kracht, ist dass dann was anderes. Insbesondere der Haftung.

Ein Tempolimit ist nicht ausreichend. Auch müssen die Strafen rauf und mehr kontrolliert werden.
Auf den meisten Bundesstraßen und Landstrassen gilt ja ein Tempolimit. Dort kommen auch oft einige her geflogen. Sperrflächen werden als persönliche Überholspur, als Königsspur ausgelegt. Abstände auf Landstraßen spielen oft keine Rolle.
Persönlich habe einen Hobbyschumi auf meinben Arbeistweg, der durch aggressives Fahren und Überholen auffällt. Sperrflächen, druchgezogene Linien, Tempolimits und Gegenverekhr, Kuppen und Kurven interessieren den nicht. Das bisher noch nicht Schlimmes passiert ist, grenzt an ein Wunder. Hinweise an die Polizei kann man sich sparen. Derweil wäre, der erwähnte § 513 d durchaus Anwendungsfähig (Rennen gegen die Zeit). Aber dafür fehlt der Polizei vermutlich Zeit und Personal. Private Dashcamsaufnahmen sind nicht zulässig.
Fahrzeuge, die bei Rennen verwendet werden, gehören beschlagnahmt. Egal wem der gehört. Papa, Frau, Vermieter oder der Chef können ja den dann Schadensersatz einfordern.

05.05.2021

@Maja S.

Ja, alles verbieten, am besten sofort und wenn wir einen erwischen direkt lebenslänglich in Einzelhaft. Weil ein einzelner den Vogel abschießt gleich ein Tempolimit zu fordern ist schon ziemlich deutsch. Aber so sind sie halt, insbesondere die Schwaben ^^