Grausiger Mord in Neusäß: Kommt der Täter früher frei?
Plus Der tödliche Streit zweier Bauarbeiter in Täfertingen landet nach Beschluss des Bundesgerichtshofs erneut vor Gericht. Dem Opfer wurde der Kopf fast abgeschnitten.
Der Mord an einem polnischen Bauarbeiter durch einen Kollegen und Landsmann muss vor dem Augsburger Landgericht erneut verhandelt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit gibt der BGH zumindest in Teilen dem Bemühen der Verteidigung recht, die gegen das Urteil der 8. Strafkammer vom Februar 2020 Revision eingelegt hatte.
Nach Worten von Rechtsanwalt Bernd Scharinger habe man sich seitens der Verteidigung mehr erhofft, aber auch so bestünden Chancen, dem 34-Jährigen seinen Gefängnisaufenthalt zu verkürzen. Zwar, so Scharinger, der den Angeklagten zusammen mit seinem Kollegen Peter Aigner verteidigt, halte der BGH an der Bewertung der 8. Kammer „Mord aus Heimtücke“ fest.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Der Unterschied: Während bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe erst nach 15 Jahren darüber nachgedacht werden kann, ob und wann der Verurteilte wieder auf freien Fuß kommt, .......................................
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So ein Schwachsinn! Warum heisst ein Urteil "LEBENSLÄNGLICH" wenn der Täter nach 15 Jahren wieder freikommen kann??
(edit/mod/Nub 7.2)
Wie kann man als Mensch so bestialisch sein und seinem Gegenüber einen Kopf kürzer machen. Ab in den Kast und dann abschieben und nie mehr deutschen Boden betreten.
Evtl. im Krieg gewesen ??
Sowas ist nicht normal ???