Neusäß stellt für mehrere Areale Regeln zur Bebauung auf
Plus Manchmal dauert es schon mehrere Jahre, bis die Stadträte eine endgültige Fassung eines Bebauungsplans verabschieden können. So auch an der Kobelstraße.
Das Areal westlich der Kobelstraße in Steppach war aufgrund seiner Nähe zum Wald und seiner exponierten Hanglage ein kniffliger Fall. Hohe Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten wollten die Stadträte dort nicht akzeptieren und im Zuge des Verfahrens meldete sich vor zwei Jahren auch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch das Forstamt Biburg, zu Wort und hatte erhebliche Einwände gegen eine Bebauung am Waldrand. Die Behörde hat diese Einsprüche im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan geäußert. Strittig war nun die Frage, welche Fläche noch Wald ist und welche bebaubar ist.
Es bleibt bei zwei Einzelhäusern westlich der Kobelstraße in Westheim
Eine ältere Baugenehmigung sah den Bau von zwei Einfamilienhäusern vor, der Investor wünschte sich jedoch zusätzlich ein drittes Gebäude am Waldrand. Um sicherzustellen, dass in diesem sensiblen Areal am Waldrand nur Häuser entstehen, die auch in die Umgebung passen, wurde zunächst eine Veränderungssperre erlassen und eine städtebauliche Einfügungsstudie angefertigt. Letztlich blieb es dabei: Der Investor darf dort zwei große Villen errichten. Die modernen, quaderförmigen Baukörper, die mit ihrer schwarzen Fassade nicht unumstritten sind, stehen inzwischen schon und sind fast fertig gestellt.
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