Nicht bezahlt: Streit um Kindstaufe in Neusässer Lokal endet vor Gericht
Plus Die Taufe seines Sohnes sollte eine große Sause in Westheim werden. Doch die Rechnung wollte der Mann nicht zahlen. Kann das Amtsgericht Augsburg den Streit klären?
Mündliche Absprachen, schriftliche Festlegungen, Zusatzleistungen: Es ließ sich vor dem Augsburger Amtsgericht wirklich nicht ermitteln, ob ein 38-jähriger Angeklagter bei der Taufe seines Kindes einen geplanten Betrug an Wirtsleuten aus Neusäß begangen hatte. Weil er eben deswegen angeklagt war, wurde das strafrechtliche Verfahren gegen ihn wegen Geringfügigkeit eingestellt. Was laut Richterin nicht heißt, dass der Kindsvater der Gastwirtsfamilie dennoch mehrere tausend Euro schuldig sein könnte. Darüber entscheide gegebenenfalls ein Zivilgericht.
Es war vor genau einem Jahr, dass der 38-jährige Angeklagte mit seiner Familie und Freunden in dem Lokal in Westheim die Taufe gefeiert hatte. Wie sich jetzt in der Hauptverhandlung herausstellte, hatte der rumänische Bauarbeiter, wohnhaft in Peißenberg, bereits mehrere Wochen zuvor die Wirtsleute besucht, die ebenfalls aus Rumänien stammen.
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