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Nahverkehr
06.05.2020

Ohne Treppensteigen zum Bahnsteig am Bahnhof Meitingen

Bislang müssen Fahrgäste am Bahnhof in Meitingen Treppen steigen, wenn sie zum Bahnsteig wollen. Nach dem Ausbau sollen sie von beiden Seiten der Strecke barrierefrei den Zug erreichen können.
Foto: Marcus Merk

Plus Der Bahnhof in Meitingen wird barrierefrei ausgebaut. Zum Bahnhofsvorplatz soll es über eine Rampe sowie über eine Treppe gehen, ein Aufzug wird nicht gebaut.

Wenn die Bahn in Meitingen den Zugang zu den Bahnsteigen barrierefrei ausbaut, soll auch der Zugang vom Ort aus ohne Hindernisse möglich werden. Dafür mögliche Varianten hat Robert Heinhaus vom gleichnamigen Ingenieurbüro dem Marktgemeinderat vorgestellt. Dieser hatte sich zu seiner letzten Beratung in der bisherigen Besetzung wegen der Corona-Krise im Bürgersaal getroffen, dort gibt es genügend Abstand zwischen den Sitzplätzen.

Bislang sind die mittleren Bahnsteige am Bahnhof Meitingen über Treppen zu erreichen, ein barrierefreier Ausbau ist geplant. Im Bereich der Gleise liegt das in der Verantwortung der Bahn, für die Anschlussbauwerke ist die Gemeinde zuständig. Mit Rampen, die auch für Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren sowie für Radfahrer nutzbar sind, soll der Zugang zum Tunnel, der quer unter den Schienen verläuft, ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.05.2020

Ein guter und sachlicher Artikel zu den bevorstehenden Planungen.

Einzig zum Thema Aufzug wäre noch zu ergänzen, das auf der Westseite ebenfalls kein Platz für das Bauwerk zur Aufnahme eines Aufzuges vorhanden ist. Da die Bahn für den Bahnsteig zu Gleis 2 und 3 verantwortlich zeichnet und hier andere Bahnbau-Gesetze gelten, hat der Marktgemeinderat keinen Einfluss auf die Baumaßnahmen der Bahn zur Barrierefreiheit in diesem Bereich.
An vergleichbaren Bahnhöfen und Bahnsteigen setzt die Bahn ebenfalls auf eine Rampe (evtl. Richtung Süden) und eine Treppe (evtl. Richtung Norden).
Zu den Kosten eines Aufzuges wäre zu ergänzen, das hierbei nicht nur die Gestehungskosten, sondern vor allem die laufenden und ggf. steigenden Unterhaltskosten für zukünftige Jahre oder Jahrzehnte zu berücksichtigen sind. Diese Kosten müsste dann die Marktgemeinde tragen. In Zeiten von aller Voraussicht nach rückläufigen Einnahmen in den Gemeindehaushalt dürften diese Planungen in die richtige Richtung gehen.