Pflügen über alle Ackergrenzen hinaus
Ein Bürger moniert das teilweise Wegpflügen eines Gewässergrabens durch einen Landwirt. Die Bürgermeisterin will nun darauf reagieren.
Die sich in Gemeindeeigentum befindlichen Ränder der Feld- und Wirtschaftswege sind ökologisch oft wertvolle Seitenstreifen. Dort entwickelt sich naturnaher Lebensraum. Doch was ist, wenn ein Bauer diese Ränder ohne Rücksicht auf Flurgrenzen in seine landwirtschaftliche Nutzung einbezieht? Oder teilweise einen Gewässergraben wegpflügt? Letzteres hat ein Bürger an verschiedene Gemeinderäte herangetragen. Der Sachverhalt wurde nun bei der jüngsten Gemeinderatssitzung öffentlich gemacht.
Dabei wurde von Gremiumsmitgliedern quer durch alle Fraktionen allgemein festgestellt, dass es in den Ortsteilen immer wieder vorkomme, dass einzelne Landwirte es mit den Ackergrenzen scheinbar nicht so genau nehmen. Konkret hieß es: Von den Wegrändern würden ganze Meter, aber auch Teile von Feldwegen einfach weggepflügt.
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