Prozess: Gersthofer Messerstecher muss lange ins Gefängnis
Plus Ein 20-Jähriger sticht in Gersthofen immer wieder auf sein Opfer ein. Es wird schwer verletzt und leidet noch heute. Vor Gericht sagt der Täter, er könne sich nicht erinnern.
Immer wieder sticht er zu. 18 Mal, stellen die Ärzte im Krankenhaus später fest. Das Opfer, ein 34-Jähriger, wird mit schweren Stichverletzungen eingeliefert. Der Mann überlebt, doch er hat bis heute mit den Folgen zu kämpfen. Nun, etwa ein Jahr nach der Tat, steht ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er räumt die Tat ein, will sich aber an nichts mehr erinnern.
Laut Anklage soll der junge Mann an einem Tag im August 2019 mehrmals auf einen 34-Jährigen in Gersthofen eingestochen haben. Das Opfer erlitt Stichwunden an Brust und Rücken. Auch die Lunge wurde verletzt. Zwei Wochen lang musste der 34-Jährige im Augsburger Uniklinikum behandelt werden. Seine Lungenkapazität liege heute nur noch bei rund 60 Prozent. Auch im Job habe der Mann deshalb Probleme. Vor Gericht erklärte er, dass er den Täter kaum kannte. Er habe lediglich einen Streit schlichten wollen – und das beinahe mit seinem Leben bezahlt.
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In mir kocht die Wut hoch, wenn man 3 1/2 Jahre als lange Haftstrafe bezeichnet. Hätte er sein Opfer getötet, wären es nach dem gnädigen Jugenstrafrecht nur 5 Jahre gewesen. Der Straftäter ist mit 24 wieder frei, das Opfer darf ein Leben lang mit zerstörter Lunge herumlaufen. Das mindeste wäre eine lebenslange Rente, die der Messerheld zu bezahlen hat. Aber das ist unser Rechtssystem, wo ein Bankräuber länger einsitzt als ein Totschläger, Menschen und ihre Schicksale sind vor Gericht nichts wert.
Es handelt sich um sinnvolle Maßnahmen im Strafrecht. Rache und dergleichen ist Gott sei Dank nicht vorgesehen. Noch haben wir ein Rechtssystem, das im Allgemeinen weltweit anerkannt und geschätzt wird.