Rat tut sich mit Werbeanlagen schwer
Vor allem am Gablinger Ortsrand soll großformatige Reklame vermieden werden.
Mit größeren Werbeanlagen in ihrem Ort, genauer, dem Ortsteil Gablingen, tun sich die Gablinger Gemeinderäte schwer – und mit Werbeanlagensatzungen, die die Aufstellung auffallender Werbeanlagen regelt. Schließlich wollen die Gemeinderäte die Ortschaft nicht mit solchen Anlagen verunstalten. Aktuell befasste sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag zur Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage in Gablingen, Hauptstraße 36. Die Westfa-Werbung Modersohn GmbH & Co KG wollte diese Anlage errichten.
Zuerst jedoch musste die bestehende Werbeanlagensatzung aufgehoben werden, da, so die Verwaltung, das Landratsamt darauf hingewiesen hatte, dass diese Verordnung „rechtswidrig“ sei, wie Bürgermeister Karl Hörmann zur Erklärung erläuterte. Einstimmig hob der Gemeinderat denn auch die bestehende Satzung auf und lehnte zudem den Bauantrag der Westfa-Werbung ab, gegenüber dem Tengelmann-Markt seine Werbeanlage aufzustellen – dies gegen die Auffassung des Landratsamts, dass die Werbeanlage hier zulässig sei.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.