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Region Augsburg
05.04.2017

Staatsanwaltschaft klagt Zen-Priester wegen Kindesmissbrauchs an

Er genoss bei vielen Buddhisten hohes Ansehen. Nun befindet sich ein 61-Jähriger aus dem Raum Augsburg wegen Missbrauchsverdachts in Haft.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 61-Jährigen aus dem Kreis Augsburg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, vier bis 13 Jahre alte Jungen missbraucht zu haben.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen und weitere Straftaten in dieser Richtung: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat jetzt Klage gegen einen 61-jährigen spirituellen Leiter einer buddhistischen Gemeinschaft in der Region erhoben. Zudem werden dem Mann unter anderem sexueller Missbrauch in 22 Fällen und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften vorgeworfen. Es soll sich dabei laut Staatsanwaltschaft um knapp 2800 Bild- und Videodateien, zum Großteil von Kindern, handeln. Der Mann sitzt bereits seit Juli 2016 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen.

Das Entsetzen war groß, als die Vorwürfe im Herbst vergangenen Jahres öffentlich wurden. Der Zen-Priester mit der stets ausgeglichenen und freundlichen Art soll einen zur Tatzeit elfjährigen Buben missbraucht haben. Der Kontakt kam zustande, weil sich der 61-Jährige als Flüchtlingshelfer ehrenamtlich engagiert hatte. Der Bub gehörte zu einer der Familien, um die sich der Mann besonders intensiv gekümmert hatte. Man vermutete die Taten in den Jahren 2014 und 2015.

Doch die Anklage geht jetzt viel weiter: Es soll sich demnach um fünf schwere sexuelle Missbrauchsfälle und 22 Missbrauchsfälle handeln, die in den Jahren 2005 bis 2015 verübt wurden. Dabei soll er jeweils an zur Tatzeit vier bis 13 Jahre alten Buben sexuelle Handlungen vorgenommen haben und teilweise auch Bilder oder Filmaufnahmen von den Geschlechtsteilen der Kinder gemacht haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat der Mann die Taten inzwischen teilweise eingeräumt.

Beschuldigter leitete einen Tempel

Der Zen-Priester, der selbst auch mehrfacher Familienvater ist, hatte sich vor vielen Jahren im Großraum Augsburg niedergelassen. Der ehemalige Polizist hatte dort einen buddhistischen Tempel gegründet und war sogar Vizepräsident des Weltverbands der Buddhisten (WFB). Als Delegierter nahm er weltweit an Kongregationen und Konferenzen teil. In Augsburg war er als regelmäßiger Teilnehmer am „Runden Tisch der Religionen“ bekannt. Er war auch Teilnehmer an offiziellen Reisen der Augsburger Stadtspitze nach Asien. In Südkorea wurde die Stadt Augsburg auf Vermittlung des 61-Jährigen vor einigen Jahren mit einem buddhistischen Friedenspreis geehrt. Der Oberbürgermeister reiste dazu eigens in das ostasiatische Land.

Den Kontakt zu der Flüchtlingsfamilie, aus der eines der Opfer kommen soll, hatte der Mann von sich aus gesucht, nachdem er auf das Schicksal der Familie und der minderjährigen Kinder aufmerksam geworden war. Dass er sich bei den Helfern, die sich um die Familie kümmerte, gemeldet hat und seine Dienste angeboten hat, habe „einfach ins Bild gepasst“, erinnert sich einer. „Er hat dann einfach sein eigenes Ding gemacht und hat am Wochenende mit den Kindern Ausflüge unternommen.“ Mit den älteren Kindern – darunter auch sein mutmaßliches späteres Opfer – habe er sich stets gut verstanden. Die Bestürzung im Umkreis des Beschuldigten ist daher groß.

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Ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest

In seiner Heimatgemeinde hatte er sich zudem gesellschaftlich und politisch engagiert. Er war Gründungsmitglied einer Privatschule und Mitglied des Gemeinderats. Erst kurz vor seiner Verhaftung hatte er dieses Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Zur selben Zeit wollte er auch bei der Arbeit im Tempel kürzertreten. Kurz darauf wurde der Mann schließlich festgenommen. Im Haftbefehl war die Rede von einer möglichen Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr. Offenbar gab es zudem Hinweise, dass der 61-Jährige versucht haben soll, auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, muss der Mann wohl in Haft bleiben. Das Strafgesetzbuch sieht für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren vor. Auch für die weiteren Taten drohen Haftstrafen, teilweise auch Geldstrafen. Das Landgericht muss jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden und gegebenenfalls einen Termin für die Hauptverhandlung festsetzen. mit eisl, jöh

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