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19.07.2010

Richter entscheiden Streit um Hortgebühr

Augsburg Es ist ein Urteil mit bayernweiter Bedeutung: Das Augsburger Verwaltungsgericht hat den Kreis Aichach-Friedberg dazu verurteilt, weiter die Hortgebühren für den Sohn einer arbeitslosen Alleinerziehenden zu übernehmen. Die Frau aus Aichach hatte Klage eingereicht, weil das Landratsamt nicht mehr zahlen wollte.

Nun bekam sie Recht: Begründet haben die Richter ihre Entscheidung vor allem mit dem Fehlen verbindlicher Kriterien, wann die Hortgebühren übernommen werden und wann nicht, sagt Gerichtssprecherin Hildegard Schrieder-Holzner. In den Augen von Imme Strauch, Abteilungsleiterin beim Landratsamt, ist das Urteil richtungsweisend. "Mit dem Urteil können wir gut leben", sagt sie. Das Gericht habe darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf bestehe. Das Amt werde nun einen Kriterienkatalog erstellen - in Absprache mit anderen Landratsämtern. Drei Jahre lang hatte der Kreis für den Sohn der Alleinerziehenden die Hortgebühren ganz oder teilweise übernommen. Als der Bub aber in die vierte Klasse kam, bekam die Frau einen Bescheid, dass das Amt dafür keine Notwendigkeit mehr sehe. Die arbeitslose Frau könne ihren Sohn nachmittags selbst betreuen, so die Behörde.

Dagegen hat die Alleinerziehende nun erfolgreich geklagt. Die Frau lebt mit ihrem Sohn von Hartz IV. Zusammen mit dem Kindergeld hat sie rund 800 Euro für Essen, Kleidung, Telefon, Strom und Anderes zur Verfügung. Da seien 75 Euro, so hoch ist der Elternbeitrag für den Hort, viel Geld. Um für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen, könne sie ihren Sohn nicht selbst am Nachmittag betreuen, sagt sie. Dass für die Betreuung ihres Sohnes gesorgt ist, habe ihr die Arbeitsagentur sogar zur Auflage gemacht. Sie suche Arbeit, sagt die Frau. "Ich will aus dieser Situation raus, aber mit einem Kind ist es sehr schwer, Arbeit zu finden." (bac)

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