Satzung schützt vor neuer Werbeanlage
Gablinger Gemeinderat lehnt Tafeln an der Hauptstraße ab
Gablingen Seit April hat Gablingen eine eigene Satzung zum „Schutz des Gemeindebildes vor verunstaltender Außenwerbung“ – sprich: eine Werbeanlagensatzung. Auf diese können sich die Gemeinderäte nun berufen. Die Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG hatte einen Bauantrag gestellt, um die Genehmigung für zwei unbeleuchtete Werbetafeln auf einem Grundstück an der Hauptstraße in Gablingen zu erhalten. Diese sollten je 2,90 Meter hoch und 3,90 Meter breit sein. Baurechtlich hätte man dem Vorhaben zustimmen müssen, sagte Bauamtsleiterin Helga Kraus. Da die Werbeanlage aber das Ortsbild störe, greife nun die neue Werbeanlagensatzung. Einstimmig lehnte der Gemeinderat den Bauantrag ab.
Reihenhäuser Drei Reihenhäuser und Garagen an der Hauptstraße 12 a möchten Eva Maria Weber und Dr. Klaus Wittmann aus Königsbrunn in Gablingen bauen und formulierten ihre Anfrage in einem Antrag auf Vorbescheid. Das Problem: Das Grundstück liegt komplett im Überschwemmungsbereich der Schmutter, so Bürgermeister Karl Hörmann. Nach intensiver Diskussion folgte der Gemeinderat dem Vorschlag des Bauausschusses: dem Bauvorhaben nur zuzustimmen, wenn das Wasserwirtschaftsamt und die Untere Wasserschutzbehörde keine Einwände hätten.
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