Schutzzone für den dritten Brunnen
Was im Wasserschutzgebiet auf dem Axtesberg künftig verboten ist und wen das betrifft
Im Wald auf dem Axtesberg und beim gleichnamigen Ortsteil ist für die gemeindliche Wasserversorgung von Adelsried ein dritter Tiefbrunnen gebohrt. Seit 4. November 2015 ist dieser am Netz. Zu dessen Schutze erließ das Landratsamt Augsburg nun ein Wasserschutzgebiet in einem Umkreis von etwa 400 Metern bis zur nächsten Bebauung. Die zwei weiteren Brunnen, an der Ortseinfahrt bei Adelsried von Welden kommend, wurden beide vom Netz genommen, da die Entnahmegenehmigung ausgelaufen war.
Auf der vergangenen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeisterin Erna Stegherr-Haußmann über diese Maßnahme und die dadurch entstehenden Auflagen. Das vorgesehene Wasserschutzgebiet soll aus einem „Fassungsbereich“, einer „engeren Schutzzone“ (Zone II) und einer „weiteren Schutzzone“ (Zone III) bestehen. Innerhalb der jeweiligen Zonen sind Verbote oder eingeschränkt zulässige Handlungen vorgesehen. In einer engeren Schutzzone ist es beispielsweise verboten, Leitungen zu verlegen oder zu erneuern, Baugruben und Gelände aufzufüllen und Abwasser oder andere schadstoffhaltige Stoffe wie Düngemittel auszubringen. Die gesamte Liste der Auflagen und Einschränkungen kann online auf der Webseite der Gemeinde Adelsried angesehen werden. Da sämtliche Zonen des geplanten Wasserschutzgebiets auf dem Grundstück der Bayerischen Staatsforsten liegen, geht die Verwaltung von keinen größeren Problemen im Rahmen der Auslegung und durch Einwendungen der Betroffenen aus. Man habe sich ja bereits bezüglich des Brunnenbaus mit den Staatsforsten geeinigt, meinte Stegherr-Haußmann. In einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag und den Staatsforsten wurden für die Nutzung des Tiefbrunnens in der Waldfläche und der Verlegung der Wasserleitung von Wasserhochbehälter zum Tiefbrunnen 4535 Euro bezahlt. (mick)
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