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  3. Landkreis Augsburg: Shoppen nur mit negativem Corona-Test: So reagieren die Händler im Kreis Augsburg

Landkreis Augsburg
12.04.2021

Shoppen nur mit negativem Corona-Test: So reagieren die Händler im Kreis Augsburg

Neue Corona-Regeln für den Einzelhandel im Kreis Augsburg. Kunden müssen bei vielen Geschäften nun einen negativen Corona-Test vorzeigen, um vor Ort einkaufen zu können.
Foto: Marcus Merk

Plus Kein Einlass ohne negativen Corona Test. Seit Montag gelten neue Regeln in vielen Geschäften im Kreis Augsburg. Was Kunden vor dem Einkaufen nun beachten sollten.

Ein neuer Duschkopf soll her, berichtet eine Frau in Gersthofen. Den gibt es in dem großen Einrichtungshaus im Hery-Park zwar. Doch einfach hineinspazieren und sich den Duschkopf ansehen, kann die Dame nicht. Der Grund: Sie kann keinen negativen Corona-Test vorzeigen. Die Folge: kein Einlass. Wie sie werden am Montagvormittag eine Reihe von Kunden abgewiesen. Die Dame will sich auf den Weg in einen großen Supermarkt machen, Duschköpfe gibt es da schließlich auch ohne Test.

Für welche Geschäfte Kunden einen negativen Corona-Test brauchen

Denn aktuell sehen die Regeln fürs Shoppen so aus: Sonderregeln gibt es nur noch für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Das sind Supermärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker oder Geschäfte mit Tiernahrung. Vorbei sind Ausnahmen für Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Buchhandlungen oder Schuhgeschäfte.

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