Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
Eine Neuregelung besagt, dass Feuerwehren auch für Wiederbelebungen alarmiert werden. Warum die Leitstelle ein Nein der Gemeinde Kutzenhausen nicht akzeptiert.
Bei vielen Feuerwehraktiven besteht Verunsicherung und Sorge über die Neuregelung, dass sie auch zu Reanimationseinsätzen gerufen werden. Deshalb hat der Gemeinderat Kutzenhausen als Dienstherr beschlossen, die Feuerwehren im Gemeindegebiet zunächst davon zu entbinden (wir berichteten). Zwischenzeitlich wurde jedoch bekannt, dass die Aussetzung der Alarmierung von der Rettungsleitstelle nicht umgesetzt wird. „Dies sorgt bei den Aktiven für Unruhe“, stellen Bürgermeisterin Silvia Kugelmann und ihr Stellvertreter Rupert Kugelbrey fest.
Aus ihrer Sicht tragisch, weil die Feuerwehren durch die Abmeldung nicht mit Reanimationseinsätzen rechnen, sagt Kugelmann. Dabei habe das Bayerische Innenministerium in einem Schreiben bestätigt, dass jede Feuerwehr selber über diese Reanimationseinsätze entscheiden könne. „Dennoch werden unsere Ortsfeuerwehren weiterhin alarmiert, obwohl wir diese ausdrücklich von diesen Einsätzen entbunden haben.“
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Die Diskussion ist geschlossen.
Als Feuerwehrangehöriger der selbst in einer First Responder Einheit aktiv kann ich diese Diskussion einfach nicht verstehen.
Da hat man auch als kleinere Ortswehr die tatsächliche Chance äußerst sinnvoll eingesetzt zu werden und ein Leben retten zu können und dann weigert man sich mit dem fadenscheinigen Argument "man kennt denjenigen vielleicht".
Mit dieser Aussage darf ich als Feuerwehrangehöriger zu keinem Verkehrsunfall und zu keinem Wohnungsbrand mehr im eigenen Ort fahren, da man denjenigen ja auch kennen könnte.
Aber scheinbar wird man lieber sinnlos zur fünften Ölspur alarmiert (die die Feuerwehr eigentlich nichts angeht) anstatt denjenigem den man kennt vielleicht das Leben zu retten.
Wenn hier Ängste und Unsicherheiten bestehen, sollte man diese durch vernünftige Fortbildung (EH Kurs mindestens alle 2 Jahre) und angemessene Ausrüstung der Feuerwehren (Notfallrucksack mit vernünftigen Möglichkeiten zur Beatmung/Absaugung/Atemwegssicherung) in der Fläche angehen und nicht damit sich blind und taub zu stellen und hoffen dass keine Alarmierung statt findet.