So darf künftig in Neusäß gebaut werden
Plus Neusäß gehört zu den beliebten Wohngegenden. Ein Haus oder eine Wohnung sind begehrt. Das lockt Bauherren und Investoren an. Diese Regeln gelten künftig für die Wohnbebauung.
Selten sorgen trocken klingende Paragrafen für so viel Wirbel wie die neuen Regelungen in der Novelle der Bayerischen Bauordnung. Das neue Werk aus München wird in allen Stadt- und Gemeinderäten rege diskutiert, so auch in Neusäß. Im Fokus stehen die neuen Vorgaben zu den Abstandsflächen zwischen Häusern. Nach längerer Debatte hat sich der Bauausschuss dagegen ausgesprochen, sich mit einer eigenen Abstandssatzung von der neuen Bauordnung abzuheben. Damit ändert sich einiges für Bauherren.
Das hat sich für Häuslebauer geändert: Die Bauordnung sieht geringere Abstände zwischen den Gebäuden vor. Früher galt die Höhe eines Hauses (1 H) als Maßstab für die Abstandsfläche: Bei einem sechs Meter hohen Haus waren es sechs Meter. Jetzt gilt der Faktor 0,4 H, mindestens aber drei Meter Abstand. Im bayerischen Bauministerium verspricht man sich davon eine Reduzierung des Flächenverbrauchs.
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