Sprechstunden für Bürger
Beratung zur Vorsorgevollmacht
Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter oder gesetzlich bestellter Betreuer die Interessen des Betroffenen regeln. Um die Gestaltung der rechtlichen Vertretung, um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung geht es bei kostenlosen Bürgersprechstunden, die verschiedene Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg anbieten.
Sie finden wie folgt statt:
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