
Corona-Leugner verteilen unerwünschte Flyer in Stadtbergen

Plus Ein Anwohner aus dem Tannenweg in Stadtbergen findet unerwünschte Post eines Corona-Leugners in seinem Briefkasten. Handelt es sich um eine Straftat?

Unerwünschte Post hat in Stadtbergen für einigen Ärger gesorgt. Ein Bewohner aus dem Tannenweg hatte unserer Redaktion das Foto eines Flyers zukommen lassen, der ganz offensichtlich von Corona-Leugern verteilt wurde. "Dieser bewussten 'Falschinformation' sollte entschieden entgegengetreten werden", sagt er. Doch wie ist die rechtliche Lage? Dürfen Privatpersonen oder Organisationen gezielt dafür werben, zum Beispiel auf das Tragen einer Maske zu verzichten? Wir haben bei der Polizei nachgefragt.
"Lachen ist Leben", heißt es in der Überschrift des Flyers. Zu sehen ist das Foto einer jungen Frau, die sich mit einem Strahlen im Gesicht den Mund-Nasenschutz von den Ohren zieht. Darunter steht der Hinweis, dass das Maskentragen der physischen und psychischen Gesundheit schade. Vor allem Kinder und Jugendliche seien davon betroffen.
Flyer in Stadtbergen: Inhalt richtet sich auch gegen Impfungen
Verantwortlich für den Inhalt des Flyers ist laut Impressum ein Arzt aus Sinsheim. Er warnt zudem davor, dass das Immunsystem geschwächt werde und es zu psychosozialen Schäden komme. Doch auch gegen Impfungen richtet sich der Inhalt. So wird auf den Fall einer jungen Frau hingewiesen, die an Narkolepsie, einer Schlafkrankheit, leide, da sie sich vor einiger Zeit gegen die Schweinegrippe habe impfen lassen.
Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont jedoch immer wieder, dass es beim Tragen einer Mund-Nasenbedeckung zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen könne. Im Gegenteil. Das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus werde stattdessen verringert.
Flyer in Stadtbergen enthält ein Impressum und lässt den Ersteller erkennen
Die Polizei hat allerdings keine Handhabe, um gegen die Form der Falschinformationen vorzugehen. "Die Verteilung des Flyers stellt keinen presserechtlichen Verstoß dar, da er ein Impressum beinhaltet und den Ersteller erkennen lässt", erklärt Michael Jakob von der Pressestelle des Präsidiums. Darüber hinaus beinhalte der Flyer auch keinen konkreten Aufruf, sich nicht an die geltenden Infektionsschutzvorgaben zu halten.
"Der Verfasser lässt zwar seine eindeutige Meinung zu diesem Thema erkennen, fordert aber niemanden direkt zu verbotenen Handlungen auf", sagt Jakob. Trotzdem sollte bei verdächtigen Wahrnehmungen jederzeit die Polizei verständigt werden, die auch eine entsprechende Kontrolle des Verteilers durchführen werde. Und die einfachste Lösung für unerwünschte Post etwa von Corona-Leugnern ist laut Jakob: einfach entsorgen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> ...laut Impressum ein Arzt aus Sinsheim. Er warnt zudem davor, dass das Immunsystem geschwächt werde und es zu psychosozialen Schäden komme. <<
Bei großen Teilen der Bevölkerung dürfte das überhaupt nicht bemerkbar sein ;-)
https://www.duden.de/rechtschreibung/psychosozial
>> (von psychischen Faktoren, Fähigkeiten o. Ä.) durch soziale Gegebenheiten (wie z. B. Sprache, Kultur, Gesellschaft) bedingt <<