
Wann darf Stadtbergen den Bürgermeister wählen?


Vieles spricht dafür, die Bürgermeister- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das ist aber gar nicht mal so einfach.
Für Stadtbergens Wahlberechtigte steht ein intensiver Herbst an: Sowohl die Bürgermeister- als auch die Bundestagswahl stehen an. Geht man von einer möglichen Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters aus, sind die Stadtbergen sogar drei Mal aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Naheliegend ist es deswegen, einen gemeinsamen Wahltermin zu finden. Die SPD-Fraktion unter der Leitung von Roland Mair kündigte bereits einen entsprechenden Antrag an, die Wahltermine zusammenzulegen. Das ist aber schwieriger als gedacht.
Laut Johannes Bayerl von der Kommunalaufsichtsbehörde am Landratsamt Augsburg ist es grundsätzlich eigentlich nicht vorgesehen, Wahltermine zusammenzulegen: „Der Gesetzgeber besagt, dass es keine gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Wahlen geben darf.“ Das wäre zum Beispiel wohl der Fall, wenn ein kommunaler Bürgerentscheid und eine Bürgermeisterwahl am selben Tag stattfinden sollen: In beiden Fällen ginge es um kommunale Inhalte und Persönlichkeiten. Etwas anders sähe es wohl bei der Zusammenlegung von Bürgermeister- und Bundestagswahl aus – doch prüfen müsste das immer noch das Innenministerium. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Wahlen sich nicht beeinflussen, könnte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. So weit sei man allerdings noch längst nicht, sagt Bayerl: „Wir warten auf ein Zeichen aus Stadtbergen, bislang ist bei uns noch nichts eingegangen.“
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