Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Stadtbergen: Wann darf Stadtbergen den Bürgermeister wählen?

Stadtbergen
14.01.2017

Wann darf Stadtbergen den Bürgermeister wählen?

Vieles spricht dafür, in Stadtbergen  die Bürgermeister- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das ist aber gar nicht mal so einfach.
Foto: Karl Aumiller

Vieles spricht dafür, die Bürgermeister- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das ist aber gar nicht mal so einfach.

Für Stadtbergens Wahlberechtigte steht ein intensiver Herbst an: Sowohl die Bürgermeister- als auch die Bundestagswahl stehen an. Geht man von einer möglichen Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters aus, sind die Stadtbergen sogar drei Mal aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Naheliegend ist es deswegen, einen gemeinsamen Wahltermin zu finden. Die SPD-Fraktion unter der Leitung von Roland Mair kündigte bereits einen entsprechenden Antrag an, die Wahltermine zusammenzulegen. Das ist aber schwieriger als gedacht.

Laut Johannes Bayerl von der Kommunalaufsichtsbehörde am Landratsamt Augsburg ist es grundsätzlich eigentlich nicht vorgesehen, Wahltermine zusammenzulegen: „Der Gesetzgeber besagt, dass es keine gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Wahlen geben darf.“ Das wäre zum Beispiel wohl der Fall, wenn ein kommunaler Bürgerentscheid und eine Bürgermeisterwahl am selben Tag stattfinden sollen: In beiden Fällen ginge es um kommunale Inhalte und Persönlichkeiten. Etwas anders sähe es wohl bei der Zusammenlegung von Bürgermeister- und Bundestagswahl aus – doch prüfen müsste das immer noch das Innenministerium. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Wahlen sich nicht beeinflussen, könnte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. So weit sei man allerdings noch längst nicht, sagt Bayerl: „Wir warten auf ein Zeichen aus Stadtbergen, bislang ist bei uns noch nichts eingegangen.“

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.