Stalking-Prozess: 20-jährige Angeklagte muss zur Strafe ein Buch lesen
Plus Eine junge Frau steht wegen Verleumdung und Urkundenfälschung vor Gericht. Bei dem Urteil sind sich Staatsanwaltschaft, Richterin und Verteidigung so einig wie sonst nur selten.
Mit diesem Urteil waren am Ende Staatsanwalt, Verteidigung und auch die Angeklagte hochzufrieden. Eine 20-Jährige musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten, da sie einen Bekannten zu Unrecht des Stalkings bezichtigt hatte. Um ihrer frei erfundenen Behauptung mehr Glaubwürdigkeit zu verliehen, fälschte sie sogar ein polizeiliches Schreiben. Der Schwindel flog auf, und nun muss die junge Frau aus dem Landkreis Augsburg ihre Strafe antreten - das Lesen eines Buchs. "Leseweisung" nennt sich diese juristische Anordnung und wird gerade in Corona-Zeiten gerne angewandt.
Verteidiger Andreas Boukai sieht in dieser Leseweisung ein probates Mittel, "um noch mal das Steuer herumzureißen". Denn die Angeklagte sei eigentlich nur aufgrund fehlender Courage in die Situation hereingeraten. Grund für die falschen Behauptungen der 20-Jährigen war, dass sie früher selbst einmal mit dem angeblichen Stalker zusammen gewesen war. Diese Beziehung ging aber in die Brüche, da sie laut Boukai den Partner als "zu aufdringlich" empfunden hätte. Als nun eine Bekannte erzählte, dass ihre kleine Schwester mit ihrem Ex befreundet sei, habe sie nach einem Weg gesucht, um diese "zu befreien".
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