Tätlichkeit geht in die Verlängerung
Ein Kicker aus Neumünster soll einen Gegenspieler mit Absicht ins Gesicht getreten haben, dass dieser eine Platzwunde am Kopf erlitt. Eine Einigung zwischen den zerstrittenen Parteien scheitert in letzter Sekunde
Altenmünster-Neumünster Wenn es um absichtliche Tritte nach den Gegenspielern geht, benötigt man auch in der Fußballbundesliga manchmal eine zweite oder dritte Zeitlupeneinstellung, um zu einem Ergebnis zu kommen. Für die Kicker in der Kreisklasse steht ausschließlich das Augenmaß zur Verfügung. Umso schwerer stellte sich die Verhandlung dar, die gestern vor dem Amtsgericht Augsburg stattfand. Im April soll ein Spieler des SSV Neumünster seinen Gegenspieler vom TSV Lützelburg bei einem Gerangel so fest mit dem Stollenschuh ins Gesicht getreten haben, dass dieser eine Platzwunde erlitt, die getackert werden musste. Es war der Schlusspunkt einer turbulenten Partie. Bei dem 2:2-Remis wurden drei Platzverweise ausgesprochen.
Auf dem Spielfeld hatte diese Aktion eine sofortige Konsequenz: Der Spieler aus Neumünster bekam eine Rote Karte und wurde für acht Spiele gesperrt. Was den juristischen Aspekt angeht, gestaltete sich die Frage nach der Schuld wesentlich schwieriger. Der beschuldigte Spieler bestritt, den Gegenspieler mit Absicht getreten zu haben. Nach einem Zweikampf kurz vor Spielende seien beide zu Boden gegangen. Dass er seinen Gegenspieler getroffen habe, gab er zu – von Absicht könne man aber nicht sprechen: „Wir waren ineinander verkeilt.“
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