Tempo 30: Wer hält sich dran?
In der Meitinger Schlossstraße wird auch nach Einführung des Tempolimits schnell gefahren. Steht das Ganze rechtlich gar auf dünnem Eis?
Mit ihrer neuen Tempo-30-Regelung in der Schlossstraße bewegt sich die Marktgemeinde Meitingen rechtlich womöglich „auf dünnem Eis“ – dieser Ansicht ist zumindest Werner Reschke, Fachbereichsleiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg. Denn um in einer Gemeindestraße wie der Schlossstraße Tempo 30 anordnen zu können, müsse sie sich deutlich von anderen Gemeindestraßen abheben und das Tempolimit müsse zwingend erforderlich sein. Reschke: „Wenn jemand gerichtlich gegen die Regelung vorgeht, kann es sein, dass sie aufgehoben werden muss“. Und auch wenn jemand geblitzt werde, könne es mit der Durchsetzung des Bußgeldbescheids möglicherweise Probleme geben.
Mit Bußgeldern müssen Raser in der Schlossstraße derzeit ohnehin noch nicht rechnen. Meitingen will den fließenden Verkehr zwar überwachen lassen, wird dafür jedoch eine Vereinbarung mit der Stadt Mindelheim im Landkreis Unterallgäu abschließen. Den Hintergrund für diese ungewöhnliche Kooperation, die vertraglich gerade besiegelt wird, erläutert Meitingens Ordnungsamtsleiter Achim Zwick: Wie in Mindelheim soll demnach auch in Meitingen der fließende Verkehr von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH überwacht werden. Weil aber die Ausstellung von Bußgeldbescheiden ein Akt mit „hoheitlichen Charakter“ ist, darf er nur von einer Kommune oder ähnlichen Stellen vollzogen werden. In diesem Fall soll Mindelheim das für Meitingen mitübernehmen, weil laut Zwick dort bereits ein entsprechender Verwaltungsapparat vorhanden sei.
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