Todessturz vom Dach: Angeklagte räumen Fehler ein
Im Prozess um den Tod eines Bauarbeiters widersprechen sich der Prokurist, der Geschäftsführer und der Bauleiter
Augsburg/Langweid-Foret Im Prozess um den Tod eines tschechischen Bauarbeiters in Langweid-Foret räumten die Angeklagten am ersten Verhandlungstag ein, sich nicht genügend um Sicherheitsvorschriften am Bau gekümmert zu haben.
Im November 2011 war der Bauarbeiter auf das Dach einer Lagerhalle geklettert, durchgebrochen, acht Meter gestürzt und gestorben (wir berichteten). Der Prokurist der Hallen-Firma und der Geschäftsführer einer Betreiberfirma, der sich um den Ausbau einer Solaranlage auf dem Hallendach kümmern sollte, stehen wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung vor dem Amtsgericht. Dem zuständigen Bauleiter wirft die Staatsanwaltschaft zusätzlich Anstiftung zur Strafvereitelung vor. Er soll die Kollegen des Arbeiters angewiesen haben, gegenüber der Polizei falsche Angaben zu machen.
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