U18-Wahl in Ustersbach ist ein Gewinn
Am 15. September können Minderjährige symbolisch abstimmen
Die Bundestagswahl steht bevor. Wählen dürfen am 24. September alle Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Doch auch die, die noch keine 18 Jahre alt sind, können ihre Stimme abgeben. Zumindest symbolisch - in den U18-Wahllokalen. Eines befindet sich am Freitag, 15. September, in der Grundschule Ustersbach. Dort haben Minderjährige die Möglichkeit, von 9 Uhr bis 18 Uhr ihren Wahlzettel auszufüllen und abzugeben.
Die U18-Wahl funktioniert fast wie die reguläre Bundestagswahl. In Ustersbach wird dafür das Wahllokal mit Stimmzetteln, Kabinen und Urnenbehältern ausgestattet. Die beiden Jugendbeauftragten der Gemeinde, Angelika Ortner und Andrea Braun, organisieren die Wahl. Auch wenn die unter 18-Jährigen noch nicht offiziell bei der Bundestagswahl wählen dürfen, sei es wichtig, dass junge Menschen ihre eigene politische Meinung kundtun können, verdeutlichen sie. Die U18-Wahl mache darauf aufmerksam. Zugleich stelle diese ein Projekt der politischen Bildung dar.
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