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Urteil ist ein klares Zeichen gegen Hass im Internet

Kommentar Von Philipp Kinne
30.10.2019

Das Urteil gegen einen 53-Jährigen Hetzer macht klar: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten die selben Regeln wie im realen Leben.

Wer Hass verbreitet, gegen Minderheiten aufwiegelt oder beleidigt, muss mit einer Strafe rechnen. Neun Monate auf Bewährung sind kein leichtes Urteil. Hoffentlich trägt es dazu bei, dass sich Täter nun zweimal überlegen, welchen Unsinn sie im Internet verbreiten.

Denn eines ist klar: Widerwärtige Botschaften, wie die des Angeklagten, gibt es haufenweise im Netz. In unzähligen Kommentarspalten finden sich Beiträge, die eindeutig rassistisch, antisemtisch oder homophob sind. Gelöscht werden diese Posts teils erst zu spät oder überhaupt nicht. Die meisten der Hass-Verbreiter kommen immer noch ungestraft davon. Zum Glück ändert sich das aber gerade. Immer häufiger werden Verfasser von Hassbotschaften zur Rechenschaft gezogen. Auch weil die Kommentare gemeldet oder angezeigt werden. Den Hetzern im Internet muss klar sein, dass ihr Handeln Folgen hat. Sie dürfen sich nicht hinter der vermeintlichen Anonymität verstecken oder ihren Hass als Meinungsfreiheit abtun können. Die hört nämlich da auf, wo Gesetze gebrochen werden.

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