Brauerei darf Flaschen mit Brunnenwasser waschen
Die Gemeinde verliert den Rechtsstreit gegenüber der Brauerei Ustersbacher. Dies könnte nun auch Auswirkungen auf den Wasserpreis aller Bürger haben.
Die Brauerei Ustersbach Adolf Schmid KG verfügt über einen eigenen 140 Meter tiefen Brunnen. Über die Verwendung des Wassers daraus entfachte zwischen dem Unternehmen und der Gemeinde ein jahrelanger Streit, der schließlich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg landete. Das jetzige Urteil gab der Klage der Brauerei statt.
Der Hintergrund: Die Brauerei hatte 2006 mit der Gemeinde ausgehandelt, dass sie wegen ihres eigenen Brunnens teilweise vom Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung ausgeklammert wurde. Diese Befreiung bezog sich auf Wasser zur Getränkeherstellung sowie für die Flaschenwaschanlage. Der übrige Wasserbedarf wie Sanitäranlagen, Fahrzeugwäsche und Anlagenreinigung war nach wie vor aus der gemeindlichen Wasserversorgung abzudecken. Diese Befreiung teilte die Gemeinde im September 2006 so auch in einem Schreiben dem Landratsamt Augsburg mit.
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