
Sitzungsgeld für Ustersbacher Gemeinderäte wird nicht gekürzt

Plus Aufgrund der schlechten Haushaltslage in Ustersbach wollte die ABU-Fraktion ein Zeichen setzen und das Sitzungsgeld kürzen. Die Abstimmung endet denkbar knapp.
Die Fraktion Aktive Bürger Ustersbach (ABU) stellte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung einen Antrag, gemeindliche Ausgaben zu senken. Hintergrund dazu war der eingeschränkte Handlungsspielraum der Gemeinde aufgrund der schlechten Haushaltslage und der Hinweis in der letzten Gremiumssitzung, dass auch die Verringerung kleiner Beiträge auf der Ausgabenseite für die Kasse der Kommune wertvoll sei. Die ABU-Fraktion beantragte in diesem Zusammenhang, auch um sich solidarisch mit den geplanten Mehrbelastungen der Bürger zu zeigen, das Sitzungsgeld von 40 auf 30 Euro pro Gemeinderatsmitglied zu verringern.
Ebenfalls wurde gefordert, Ausgaben für gemeinsame Feiern wie bei Weihnachten durch das Gremium selbst zu tragen. Weiter sollten kommunale Aufmerksamkeiten, beispielsweise Geschenke für Ratsmitglieder, grundsätzlich ausgesetzt werden. Das Papier verwies unter anderem darauf, dass für Gemeinderatsmitglieder der gegenseitige Respekt und die Aufmerksamkeit für dieses Engagement durch Bürgermeister und Gremium eine ausreichende Anerkennung darstelle. Nur ausnahmsweise sollte es dem Bürgermeister vorbehalten bleiben, kleinere symbolische Aufmerksamkeiten für besondere Leistungen zu übergeben.
Ustersbacher Bürgermeister fürchtet negative Signalwirkung für Ehrenämter
Bürgermeister Willi Reiter - der als ehrenamtliches Gemeindeoberhaupt keine Entschädigung für eine Sitzungsteilnahme erhält - sprach sich dagegen für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung könne eventuell eine negative Signalwirkung für alle Ehrenämter in der Gemeinde haben. Dies wäre eine nicht gewollte Entwicklung, betonte er. Demgegenüber wurde aus dem Gemeinderat angeregt, das Sitzungsgeld zu reduzieren, um damit ein sichtbares Zeichen des Gemeinderats für einen konsequenten Sparkurs zu setzen.
Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, Alexander Bastian, teilte als Verwaltungsvertreter abschließend mit, dass eine Reduzierung der Gelder auf 30 Euro pro Sitzung durch Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts möglich sei. Die übrigen Anträge würden jedoch zu stark in die Zuständigkeit und Rechtssphäre des Bürgermeisters eingreifen und Beschlüsse dieser Art grundsätzlich keine Rechtskraft entfalten.
Ustersbach übernimmt keine Kosten für Feierlichkeiten
Der Gemeinderat einigte sich schließlich darauf, über die letzteren angedachten Beschlüsse nicht abzustimmen. Jedoch werde die Gemeinde - wie von der ABU-Fraktion beantragt - für Feierlichkeiten des Gemeinderats vorerst keine Kosten übernehmen und Geschenkegaben zu feierlichen Anlässen an Gemeinderäte bis auf weiteres aussetzen. Mit dieser Regelung bestand im Gremium Einverständnis. So stand nur noch die Abstimmung über die Verringerung des Sitzungsgeldes an. Das Votum lautete 6:6-Stimmen, demzufolge fand die Senkung keine Mehrheit.
Ein Thema in der Sitzung waren auch die Friedhofsgebühren. Das Bestattungswesen sollte eine kostenrechnende Einrichtung sein. Doch in den letzten Jahren konnten lediglich Kostendeckungsgrade in Höhe von knapp 35 (2020), 37 (2019) und 25 Prozent (2018) erzielt werden. Aufgrund dessen beschloss der Gemeinderat einstimmig, für die Neukalkulation der Friedhofsgebühren ein Fachbüro zu beauftragen.
Die alte Schiedsrichterkabine des TSV Ustersbach wird abgerissen
Weiter stellte der TSV Ustersbach eine formlose Bauvoranfrage zur Aufwertung und Erweiterung der bestehenden Wirtschaftsgebäude am Sportgelände an der Weiherstraße. Die aktuelle Planung umfasst, zwei bestehende Fertiggaragen um 90 Grad zu drehen und um eine zusätzliche Garage zu erweitern.
Zudem soll westlich vom Bestandsgebäude, verbunden durch eine Überdachung, ein Neubau entstehen und dieser als Abstellräume genutzt werden. Die alte Schiedsrichterkabine wird abgerissen. Der Gemeinderat stellte bei der entsprechenden Bauantragstellung das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
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