Ustersbach lehnt Mobilfunkmast ab
Nicht generell gegen das Bauvorhaben. Die Planung sei vertretbar, aber Erschließung nicht gesichert
Mit einem Bauantrag der besonderen Art hatte es der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zu tun: Eine Bauherrin beantragte den Neubau eines 40 Meter hohen Schleuderbetonmastes mit zwei Plattformen und Outdoor-Technik. Oder anders ausgedrückt: Die Errichtung eines Mobilfunkmastes. Allein aufgrund seiner Höhe stellt das geplante Projekt einen Sonderbau dar.
Privilegierte Vorhaben wie dieser Mast können genehmigt werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Nach Angaben der Bauherrin sei Letzteres durch einen rund 60 Meter langen Schotterweg möglich.
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