Verfahren gegen Messerstecher (85) muss entfallen
Ein Senior verletzt am Vatertag seinen Sohn mit dem Küchenmesser schwer. Doch er kann nicht mehr verurteilt werden.
Der mutmaßliche Messerstecher von Diedorf ist im Alter von 85 Jahren gestorben. Deshalb wurde das Verfahren gegen ihn jetzt eingestellt. „Verfahrenshindernis“ lautet der juristische Fachausdruck dafür, der das Gegenteil einer Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren beschreibt. Er gibt allerdings keinen Aufschluss über die menschliche Tragik dahinter.
Der Rentner hatte am Vatertag im Mai seinen Sohn mit einem Küchenmesser im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses attackiert. Laut Polizei fügte der Mann seinem Sohn schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen zu. Der damals 58 Jahre alte Sohn schleppte sich ins Freie, seine Frau verständigte den Rettungsdienst. Offenbar hatte es einen Streit gegeben. Die genauen Hintergründe sind nicht bekannt.
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