Wackelige Beweise
Im Vergewaltigungs-Prozess wird der Angeklagte freigesprochen: Die Beweise sind dem Gericht zu wackelig.
Job verloren, Wohnung weg, Ruf ruiniert: „Sie hat mein Leben zerstört“, sagt der Angeklagte, als er das letzte Wort hat. Eine Stunde später wird er freigesprochen. Die Beweise sind dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Walter Hell zu wackelig, man sei an die Grenzen der Wahrheitsfindung gelangt. „Wir wissen nicht, was wirklich war“, sagt Hell. Er betont: „Wir behaupten nicht, dass die Geschädigte gelogen hat. Oder der Angeklagte.“ Hell bittet darum, jetzt keinen Krieg auf dem Rücken des gemeinsamen Sohnes zu führen. Tatsächlich geht es in einem weiteren Prozess um das Sorgerecht.
Mit einer Verurteilung hätte der 30-Jährige denkbar schlechte Karten gehabt, seinen Sohn wiederzusehen. Im Raum stand immerhin eine hohe Strafe: Staatsanwältin Morhart forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Vergewaltigung, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Nötigung. Auf einen Freispruch plädierte Verteidiger Muzaffer Baylan aus Stuttgart. Er hatte temperamentvoll für seinen Mandanten gekämpft, um zu zeigen: Der Mann hatte nicht wie vorgeworfen vor einem Jahr seine Frau vergewaltigt, der damals Schwangeren wiederholt in den Bauch geboxt und sie bedroht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.