War Max Josef Metzger ein Märtyrer?
Der Papst hat die Regeln für Seligsprechungen geändert. Ist das Verfahren für Max Josef Metzger, der in Meitingen gewirkt hat, davon betroffen?
Papst Franziskus hat die Regeln für Selig- und Heiligsprechungen geändert. Könnte sich das auf das laufende Seligsprechungsverfahren für Max Josef Metzger auswirken, den Mann, der auch in Meitingen gewirkt hat und der von den Nazis 1944 hingerichtet wurde? Das Seligsprechungsverfahren für Max Josef Metzger wurde 2006 eröffnet. Beendet ist es noch nicht. „In Rom wird daran gearbeitet“, sagt Annemarie Bäumler, die Leiterin des Christkönigsinstituts, das seinen Sitz in Meitingen hat und das von Metzger gegründet wurde. Trotz der vom Papst neu erlassenen Regeln macht sich Bäumler keine Sorgen um die Seligsprechung von Max Josef Metzger: „Bei ihm rechnen wir damit, dass er als Märtyrer anerkannt wird.“
Zum Hintergrund: Wer als Märtyrer seliggesprochen werden soll, muss kein Wunder bewirkt haben – was sonst die Voraussetzung für eine Seligsprechung ist. Den Begriff des Märtyrers erläutert Ernst von Castell, Leiter der Stabsstelle Kirchenrecht im Bistum Augsburg, auf Anfrage unserer Zeitung. Demnach ist ein Märtyrer ein Mensch, der für seinen Glauben in den Tod gegangen ist. Wer dagegen sein Leben für einen anderen Menschen hingegeben habe oder beispielsweise durch die Pflege von Pest-Kranken gestorben sei, habe dieser Definition bisher nicht entsprochen, obwohl er aus Nächstenliebe handelte. Dies habe der Papst nun mit seiner neuen Regelung geändert, erklärt Ernst von Castell. Künftig ist also auch derjenige ein Märtyrer, der sein Leben für andere hingegeben hat. Auf Metzger habe diese Neuregelung aber keine Auswirkungen, meint von Castell.
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