Was das neue Baurecht für Häuslebauer in Thierhaupten bedeutet
Plus Häuslebauer sollen es einfacher haben und enger zusammenrücken: Was das in Thierhaupten bedeutet.
Eine Reduzierung der Abstandsflächen und eine Erleichterung des Dachgeschossausbaus – unter anderem diese Aspekte gehen mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung auch in Thierhaupten einher. Davon berichteten Geschäftsleiter Thomas Hübler und Bauamtsleiter Walter Ludl in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Einen besonderen Blick möchte die Marktgemeinde auf die eben erst erschlossenen Teile der Neubaugebiete "Weidener Breite" und den "Kirschenweg" im Ortsteil Neukirchen werfen, wie Bürgermeister Toni Brugger gegenüber unserer Redaktion erklärte: Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit Baurechtsexperten prüfen und ermöglichen, dass die zukünftigen Bauherren bereits aufgestellte Bebauungspläne trotz neuer Regelungen wie geplant realisieren können.
In Kraft getreten ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung bereits im Februar dieses Jahres. Damit möchte der Bayerische Landtag das Bauen vereinfachen und unter anderem flächensparender gestalten. Neu sei laut Thomas Hübler auch, dass Kommunen eigene Satzungen mit einem abweichenden Maß für Abstandsflächen festlegen können. Anders als andere Gemeinden hat sich Thierhaupten dagegen entschieden, eine eigene Abstandsflächensatzung aufzustellen, weil daraus verschiedene Fallstricke resultieren könnten – so müsste die Gemeinde das Abstandsflächenrecht selbst prüfen und in Extremfällen sogar haften. Derartigen Schwierigkeiten möchte man aus dem Weg gehen und das neue Baurecht des Landtags "unter zielgerichteter Beobachtung" anwenden, so der Rathauschef.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.