Wasserstreit: Gemeinde Dinkelscherben unterliegt vor Gericht
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnungen zum Abkochen und der Chlorung des Trinkwassers in Dinkelscherben angemessen waren. Der Markt hielt die Schritte für überzogen.
Die Anordnungen zum Abkochen und der Chlorung des Trinkwassers in Dinkelscherben waren angemessen: Das entschied gestern die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg. Der Markt hatte die Schritte des Gesundheitsamts für überzogen gehalten und war deshalb vor Gericht gegangen.
Die Kammer wies die entsprechenden Klagen ab. Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Müller begründete nach einer zweistündigen Verhandlung die Entscheidung so: Die Behörde hatte handeln müssen, weil eine Grenzwertüberschreitung festgestellt worden war und weil die Versorgungstechnik nicht dem Stand der allgemein anerkannten Regeln entspreche.
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