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14.02.2015

Wenn aus Faschingsspäßen Unfälle werden

Zeugen können Geschädigten helfen

Jetzt haben wieder die Narren und Närrinnen das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wenn man ganz sichergehen will, fragt man am besten vor der Party seinen betreuenden Versicherungskaufmann.

„Auf den Festen der guten Laune – in Sälen, auf der Straße, in Kneipen – geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden“, wie Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont. Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden – bis hin zu Verdienstausfall – zahlen soll. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln „was ins Auge ging“. Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit „Wurfgeschossen“ teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können. Die Faschingsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab, ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Und das kann dauern. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Abklärungen beschleunigen.

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