Wer anderen in die Grube fährt...
... bekommt keinen Schadenersatz. Warum das Gericht in einem Neusässer Parkplatz-Fall so entschieden hat.
Dass die Parkplatzsuche mitunter nervenaufreibend ist, das hat wohl jeder Autofahrer schonmal erfahren. In Neusäß kam es für einen Mercedeslenker aber noch schlimmer: Er landete mit seinem Wagen kopfüber in einer Grube – und wollte dafür Schadenersatz.
Das war im März 2016 passiert: An dem Tag fand auf dem Betriebsgelände einer Firma in Neusäß ein Jahrmarkt statt. Diesen wollte auch der Unglücksfahrer besuchen. Weil aber der dortige Kundenparkplatz bereits belegt war, fuhr der Mann auf das Betriebsgelände einer benachbarten Firma.
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