Wer früher geimpft werden will, muss Nachweise vorlegen
Wer Vorerkrankungen oder einen bestimmten Beruf hat, kann schneller geimpft werden. Die Berechtigung wird aber in den Impfzentren Gablingen und Bobingen kontrolliert.
Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Beispielsweise können dies berufliche oder gesundheitliche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdeten Personengruppe wie Schwangeren oder pflegebedürftigen Angehörigen sein. "Solange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird", betont Landrat Martin Sailer.
Wer keinen Beleg hat, wird im Landkreis Augsburg auch nicht gegen Corona geimpft
Aus diesem Grund werden sowohl im Impfzentrum Gablingen-Siedlung als auch in Bobingen Priorisierungsnachweise streng kontrolliert. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Darauf weist das Landratsamt hin.
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