Wie ein Grundstück für einigen Ärger sorgen kann
Ein Bauherr war davon ausgegangen, dass er dort problemlos ein Haus errichten kann. Doch es kommt anders
Verärgert verließ ein Biberbacher Grundstücksbesitzer die Zuschauerränge im Sitzungssaal des Biberbacher Rathauses mitten in den Beratungen rund um sein Anliegen. Einen Bebauungsplan solle die Gemeinde für sein rund 5000 Quadratmeter großes Grundstück aufstellen und dafür die Hälfte der Kosten übernehmen, so sein Antrag. Der Hintergrund: 1974 hatte der damalige Besitzer des Grundstücks für einen Teil des Areals Erschließungsbeiträge bezahlt. Die Gemeinde war damals davon ausgegangen, dass dort ohne Probleme gebaut werden kann.
Als nun auf der Teilfläche von 2000 Quadratmetern ein Wohnhaus entstehen sollte, stimmte der Gemeinderat im vergangenen Jahr zu. Das Landratsamt hatte eine andere Auffassung. Das Areal liege im Außenbereich ohne Baurecht. Deshalb lehnte man den Bauantrag ab. Dort habe sich die Rechtsauffassung über die Jahrzehnte geändert, so Geschäftsführer Stefan Behringer. Das komme immer wieder vor, auch wenn das dem Bürger schwer zu vermitteln sei.
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