Wie gefährlich muss ein Täter sein, um in die Psychiatrie zu kommen?
Ein 46-Jähriger drohte, sich in die Luft zu sprengen. Nach einer ärztlichen Begutachtung im Krankenhaus durfte er nach Hause gehen. Warum das rechtlich in Ordnung ist.
Wie gefährlich muss ein Straftäter eigentlich sein, um in die Psychiatrie eingewiesen zu werden? Die Frage stellt sich nach zwei Vorfällen im Landkreis Augsburg. Ein 46-Jähriger hatte im Langweider Ortsteil Stettenhofen einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst. Der Mann hatte seiner Nachbarin damit gedroht, sie und sich selbst in die Luft zu sprengen.
Die Polizisten fanden später einen benzingetränkten Teppich in seiner Wohnung. Einen Tag später, am Freitag, raste ein 42-jähriger Mann mit seinem Auto mehrmals durch Schwabmünchen und gefährdete zahlreiche Menschen. Beide Männer wurden von der Polizei in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen und dort untersucht. Während der Schwabmünchner Raser nach Angaben der Polizei höchstwahrscheinlich in Behandlung bleiben musste, wurde der 46-jährige, der mit einer Sprengung gedroht hatte, kurze Zeit später wieder entlassen. Die Begründung: Er war laut Polizei bislang nicht auffällig geworden und befand sich offensichtlich in einer psychischen Ausnahmesituation.
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