Windkraft: Plan soll erst mal bleiben
Bibertalliste zieht Antrag auf Nichtigerklärung zurück
Nach längeren Diskussionen im Gemeinderat und kurzer Beratung untereinander haben die Vertreter der Bibertalliste ihren Antrag zum Teilflächennutzungsplan Windkraft zurückgenommen. Sie hatten beantragt, dass der Teilflächennutzungsplan für nichtig erklärt wird, damit in dem Bereich bei Affaltern die 10-H-Regelung gilt, die für ein Windrad das Zehnfache seiner Höhe als Abstand zur Wohnbebauung vorsieht. Der Bau eines Windrads wäre damit unmöglich. Im Flächennutzungsplan wären es dagegen nur 800 Meter Abstand.
Nachdem jedoch die Nachbargemeinde Heretsried ihr Veto gegen den Teilflächennutzungsplan eingelegt hat, wäre der Bau einer Windkraftanlage bei Affaltern ohnehin nicht möglich, solange Biberbach keinen Bebauungsplan für das Areal erlasse, erklärte Bürgermeister Jarasch. Für diesen Bebauungsplan gebe es jedoch keine Veranlassung, denn für die Fläche bei Affaltern habe es ohnehin nie einen Interessenten gegeben, dafür seien die Ertragsaussichten wohl zu gering, so seine Vermutung.
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