Wohin soll der Westheimer Wendehammer in der Waldstraße?
Ein neues Kapitel im Westheimer Ausbaustreit: Ein Anwalt hat mehrere vergleichbare Fälle verglichen.
Macht sich die Stadt rechtlich angreifbar, wenn sie den geplanten Wendehammer an der Waldstraße in Westheim nicht am Ende der 230 Meter langen Straße, sondern bereits nach 90 Metern platziert? Das ist die Frage, die den Neusässer Planungs- und Umweltausschuss aktuell in der bereits seit Jahren dauernden Debatte um den Ausbau der Waldstraße beschäftigt hat. Die CSU-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag mit dem Wunsch um Klärung gestellt. Nun war Kommunalrechts-Fachmann Dr. Simon Bulla in die Sitzung gekommen mit einer eindeutigen Antwort: Die schlechteste Variante aus rechtlicher Sicht sei, die Waldstraße so zu lassen, wie sie seit Jahren ist. Denn die Stadt ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich, Einsatzfahrzeuge hätten auf die unzureichende Situation hingewiesen.
Den Wendehammer in der Mitte der Straße zu platzieren, das sei laut Bulla eine Möglichkeit, die vor Gericht Bestand haben könne – doch sei nicht wirklich sicher und als Lösung „nicht optimal“. Für seine Beurteilung hatte der Anwalt intensiv einschlägige Urteile in vergleichbaren Fällen studiert.
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