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28.06.2014

Zeckensaison: Versicherungen prüfen

Eine vollgesaugte Zecke.
Foto: Heidi Sanz

Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern

Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.

Abgesehen von einigen spezialisierten Unternehmen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, hat sich das Gros der Versicherer bisher an die traditionelle Unfalldefinition geklammert, wonach ein „plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“ Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht. Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.

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