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  3. Zusmarshausen/Baiershofen: Freinacht: Zusmarshausen wird zum Markt Sortimo

Zusmarshausen/Baiershofen
03.05.2017

Freinacht: Zusmarshausen wird zum Markt Sortimo

Um die Sortimo-Pläne in Zusmarshausen und die alte Bahnbrücke in Gabelbachergreut ging es in diesem Jahr bei der Freinacht.
Foto: Marktverwaltung

Für die Pläne des Unternehmens werden Eigentümer enteignet – angeblich. In Baiershofen bei Altenmünster soll derweil der Tourismus florieren.

Manchem Zusmarshauser ist erst einmal die Luft weggeblieben, als er gestern die Post öffnete: In vielen Briefkästen lag ein Schreiben der Sortimo International GmbH. Darin geht es um einen besonderen Verwaltungsakt: Enteignungen für den neuen Sortimo-Wohnkomplex, den die „Abteilung Freinacht“ plant.

Freilich handelt es sich bei dem trocken gehaltenen Schreiben um einen Scherz. Der ist als solcher auch verstanden worden: Weder bei Sortimo noch im Zusmarshauser Rathaus gab es Rückmeldungen von verunsicherten Grundstückseigentümern. Denen wird im Brief mitgeteilt, dass ihr Grundstück enteignet wird und zum 1. Juli komplett an Sortimo übergeht. Ein Mitarbeiter des Unternehmens werde jeweils die Eigentümer aufsuchen, um dann gemeinsam die Höhe der Ausgleichszahlung zu berechnen. Das enteignete Grundstück soll dann Teil des neuen Sortimo-Wohnkomplexes werden. Einen kleinen Trost gibt es auch: Die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude würden laut Brief nur teilweise abgerissen. Als rechtliche Grundlage wird Artikel 14 des Grundgesetzes aufgeführt: Darin geht es um Eigentum. Es verpflichtet. Und: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Außerdem wird noch auf das Bayerische Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung verwiesen, in dem es unter anderem darum geht, dass sich der Antragsteller nachweislich ernsthaft bemüht haben muss, ein Grundstück zu angemessenen Bedingungen freihändig zu erwerben.

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