
Vorsorgen für den Ernstfall

Via Vorsorgevollmacht sollte jeder Volljährige bestimmen, wer – nach Unfall oder bei Krankheit – in seinem Sinne bestimmen kann. Ein Notar erklärt, wie es geht.
Das Geschwisterpaar Sandra und Martin hat einen schweren Gang vor sich. Die beiden suchen einen Notar auf, der sie beim Verkauf ihres Elternhauses unterstützen soll. Der Grund: Die Pflegekosten für den Vater können nicht anderweitig bezahlt werden. Im Gespräch mit dem Notar zeigt sich jedoch: Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, die regelt, dass Sandra und Martin die Immobilie verkaufen dürfen. Möglich ist der Verkauf dennoch, „aber das kostet Zeit und Geld, vor allen in Form von Gerichtsgebühren“, erklärt Notar Joachim Mödl aus Zusmarshausen.
Um diesem Umstand vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu formulieren. Anders als viele glauben, beschränkt sich eine Vorsorgevollmacht nicht nur auf gesundheitliche Themen. Auch Finanzielles, Versicherungs- und sogar Abo-Angelegenheiten können mit einer Vorsorgevollmacht deutlich unbürokratischer werden. Gezückt wird die Vorsorgevollmacht dann, wenn der Aussteller der Vollmacht schwer erkrankt und nicht mehr fähig ist, selbst Entscheidungen zu treffen. „In der Vorsorgevollmacht wird notiert, wer meine Angelegenheiten in meinem Sinn regeln darf“, erklärt Mödl. Gibt es kein entsprechendes Dokument, passiert nach einem Unfall oder nach einer schweren Erkrankung, die die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit lähmt, Folgendes: Es wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt, der dann anstehende Entscheidungen trifft.
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