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Der Gemeinderat Bonstetten berät über das Gebiet „Westlich der Kapellenstraße“

Bonstetten

Ein neues Bauprojekt am Waldrand

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    In der jünsten Sitzung in Bonstetten wurden Pläne für das Gebiet „Westlich der Kapellenstraße“ vorgestellt.
    In der jünsten Sitzung in Bonstetten wurden Pläne für das Gebiet „Westlich der Kapellenstraße“ vorgestellt. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    In der jüngsten Sitzung stellten im Bonstetter Gemeinderat Grundstückseigentümer Thomas Puschak sowie der Planer Christoph Roider vom Büro Opla das Bauvorhaben für das Gebiet „Westlich der Kapellenstraße“ vor. Von der Kontaktaufnahme zu den Voreigentümern bis hin zur Abwicklung, Gesprächen mit Bürgermeister Anton Gleich, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten wurde alles eingearbeitet, erklärte Puschak.

    Wie Thomas Puschak erklärte, ist der Bau eines Einfamilienhauses geplant, der sich gut in das Gelände einbettet und die angrenzende Natur einbezieht. Die Tiefe der Bebauung orientiert sich an der Tiefe des direkten Nachbargebäudes. Die Fläche des Grundstücks beläuft sich auf 2.560 Quadratmeter, die bebaubare Fläche wird durch das Baufenster auf 1.100 Quadratmeter reduziert. Die Idee ist auch, ein zweites Einfamilienhaus auf dem Grundstück zu bauen. Der Kanal der Kapellenstraße hat auch noch Kapazitäten für das Schmutzwasser. Das Regenwasser soll auf dem Grundstück versickern oder über eine Zisterne kontrolliert dem Kanal zugeführt werden.

    Zersiedelung soll an der Stelle in Bonstetten vermieden werden

    Als nächsten Punkt nannte Roider die Schaffung von Bauland, die Lückenschließung, um Zersiedelung zu vermeiden. An dieser Stelle könnte auch die Ortsentwicklung stattfinden und die Fläche in den Ort integriert werden. Der Bau muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche an die Art der näheren Umgebung anpassen.

    Der Inhalt einer sogenannten Einbebeziehungssatzung, wie sie dem Gremium vorgestellt wurde, ist deutlich geringer als der eines Bebauungsplanes, aber er lässt der Gemeinde die Möglichkeit offen, bestimmte Dinge im Vorfeld zu regulieren, die im Bauantrag klar dargestellt sind. In der Satzung sollen Einzelhäuser aufgeführt werden. Dabei gilt es, die Abstandsregelung einzuhalten. „Wir müssen bei dieser Satzung keine frühzeitige Beteiligung einfordern, sondern den Bürgerinnen und Bürger, der Nachbarschaft und einigen Tägern öffentlicher Belange die Möglichkeit geben, in einer vierwöchigen Frist hierzu Stellung zu nehmen“, erklärte Roider.

    Der Aufstellungsbeschluss sowie die Billigung des Entwurfs und der Auslegungsbeschluss wurden vom Gremium mit neun zu drei Stimmen gefasst.

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