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  3. Gablingen: Es bleibt dabei: Gablingen bekommt 2023 ein zweites Glasfasernetz

Gablingen
10.12.2022

Es bleibt dabei: Gablingen bekommt 2023 ein zweites Glasfasernetz

Das eine Glasfasernetz in Gablingen ist nahezu vollständig verlegt. Im Jahr 2023 sollen die Straßen und Gehwege für ein zweites aufgerissen werden.
Foto: Marcus Merk

Plus Zwei Unternehmen wollen in Gablingen jeweils ein Glasfasernetz errichten. Darin wird sich auch in Zukunft wohl nichts ändern, fürchtet die Bürgermeisterin.

Monatelange Bauarbeiten haben die Bürgerinnen und Bürger Gablingens hinnehmen müssen: Das BREKO-Mitgliedsunternehmen Deutsche Glasfaser hat im Ort ein Glasfasernetz errichtet und dafür die Straßen und Gehwege aufgerissen. Die Konkurrentin Telekom, die ursprünglich nicht vor 2030 in Gablingen einsteigen wollte, will nun doch schon 2023 ein eigenes Netz bauen. Gablingens Bürgermeisterin Karina Ruf sieht durch die erneuten Bauarbeiten weitere Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. 

Dabei ist die gemeinsame Nutzung eines Netzes durch mehrere Unternehmen durchaus möglich: Deutsche Glasfaser und Vodafone haben vor Kurzem eine langfristige Kooperation zur gemeinsamen Nutzung des Glasfasernetzes der Deutschen Glasfaser bekannt gegeben. Das Unternehmen bietet der Telekom ebenfalls an, in Gablingen sein Netz zu nutzen statt, wie beabsichtigt, ein zweites Glasfasernetz zu bauen. "Die jetzt geschlossene Kooperation hat eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren und ermöglicht Deutsche Glasfaser eine noch stärkere Netzauslastung und damit höhere Wirtschaftlichkeit und ist ein wichtiger Schritt für einen schnellen und flächendeckenden Glasfaserausbau", so ein Sprecher des Unternehmens. Vodafone kann im gesamten bestehenden und zukünftigen Netzgebiet von Deutsche Glasfaser eigene Endkundenprodukte an bis zu sechs Millionen Haushalte vermarkten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.12.2022

Wo liegt das Problem, wenn die beauftragten Firmen vertraglich verpflichtet würden, die Arbeiten zügig, dauerhaft und ganztägig ausführen zu müssen; und dies natürlich mit behördlicher Kontrolle! Da wäre sicherlich kein tage- oder wochenweiser "Stillstand" zu verzeichnen. Nur machen muss man es.