Corona-Regeln im Gefängnis: In der JVA Gablingen bleibt die Maske auf
Plus In vielen Bereichen ist die Maskenpflicht gefallen. Doch hinter den Gefängnismauern in Gablingen ist Corona nach wie vor ein Thema, erklärt die JVA-Leiterin.
Besteht aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen noch eine Maskenpflicht für Gefangene und Bedienstete?
Zoraida Maldonado de Landauer: Grundsätzlich besteht im Justizvollzug noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zwischenzeitlich ist aber das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. In Bereichen mit vulnerablen Personengruppen, also beispielsweise in den Krankenabteilungen, besteht jedoch weiterhin FFP-2-Maskenpflicht.
Gibt es denn aktuell Corona-Fälle in der JVA und wird nach wie vor regelmäßig getestet?
Maldonado de Landauer: Ja, regelmäßige Testungen erfolgen weiterhin beim Auftreten von Symptomen. Bedienstete und Gefangene haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, sich mittels zur Verfügung gestellter Schnelltests selbst zu testen oder testen zu lassen. Derzeit liegen uns drei bestätigte Infektionen von Bediensteten vor. Bei Gefangenen gibt es aktuell keine Corona-Fälle.
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